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Impressum / Datenschutz - Gesundheitszentrum Alte Staatsbank

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Impressum / Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                                                          V.2.0
1. Dauer der Mitgliedschaft/ Kündigung/ Pflichten
1.1 Die Mitgliedschaft ist, frühestens zum Ende der vorderseitig angegebenen Erstlaufzeit des Vertrages, mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Sie ist nicht übertragbar.
a) Die Kündigungsfrist von 1 Monat gilt für alle Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 6 Monaten, 1 oder 2 Jahren. (Fitnessstudio und Gesundheitsstudio)
b) Eine Monatskarte verlängert sich bei Stillschweigen um jeweils 1 Monat.
c) Jegliche 10er Karten (Fitness, Sauna, Kurse) enden nach ihren 10 genutzten Einheiten. 10er Karten sind 1 Jahr gültig.
1.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Kündigung erfolgt jeweils eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um einen Monat.
1.3 Das Mitglied benennt bei Vertragsschluss der Tresor Fitness den nächstgelegenen Wohnsitz, unbeachtlich ist, ob es sich dabei um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Eine außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist von drei Monaten zum Monatsende kann seitens des Mitglieds erklärt werden, wenn es diesen benannten Wohnsitz aufgibt und der nächst- gelegene zukünftige Wohnsitz mindestens 50 km vom Stadtkern Dessau-Roßlau entfernt liegt. Die Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes ist Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Kündigung. Dabei ist die Ummeldebescheinigung der örtlichen Meldebehörde vorzulegen. Bei Aufgabe eines ungemeldeten Wohnsitzes ist die Meldebescheinigung der Behörde vorzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der nächstgelegene künftige Wohnsitz fällt. Täuschungshandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
1.4 Anschriften- und Namensänderungen sowie ggf. Änderung der Bankverbindung sind der Tresor Fitness GmbH rechtzeitig bekannt zu geben. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Verwaltungsfragen, insbesondere bei Verlust, Sperrung oder Decodierung des Transponder-Chips, von den unter der Tel. 0340/532 923 57 zu erreichenden Mitarbeitern geklärt werden.
2. Erbringung der Dienstleistungen: Die Dienstleistungen werden erbracht, wenn
a) die gebuchten Leistungen von Mitgliedern genutzt werden können.
b) bei defekten Geräten bietet das Studio adäquate Alternativen, sodass ein Mitglied nicht auf die gebuchten Leistungen verzichten muss.
c) defekte Sachgegenstände vom Studio zeitnah repariert werden.
d) bei erforderlichen Reparaturen durch jeweilige Techniker/-innen besteht kein Anspruch auf Alternativen.
2. Zahlung und Zahlungsverzug
2.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsersten fällig, wöchentliche Beiträge werden regelmäßig ausgeführt. Das Mitglied erteilt der Tresor Fitness und Event GmbH oder einem durch die GmbH beauftragten Factoring-Unternehmen die Berechtigung monatlich per SEPA-Lastschrift-Mandat abzubuchen. Hinweis: Die Erstattung des belasteten Betrages kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum verlangt werden. Änderungen der Bankverbindung oder Adresse sind der Tresor Fitness und Event GmbH unverzüglich mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Änderung Der Bankverbindung wird die SEPA Lastschriftmandatsreferenznummer automatisch neu vergeben.
2.2 Schnupperabos mit einer Laufzeit von 6 Monaten müssen als Vorauszahlung bezahlt werden.
2.3 Bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 1 bis 2 Jahren besteht die Möglichkeit, den Jahresbeitrag im Voraus (gegen Rabatt) zu zahlen .
2.4 Ist ein Mitglied mit der Zahlung eines Monatsbeitrages in Verzug geraten, in dem z.B. ein Einzug des Mitgliedsbeitrages nicht erfolgen kann, so wird es bis zur Begleichung der Fehlsumme von der Benutzung der Einrichtung der Tresor Fitness GmbH ausgeschlossen. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen in Verzug, tritt sofort die Gesamtfälligkeit des Vertragsentgeltes, welches bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlen wären ein, wobei die Zutrittsberechtigung jedoch dauerhaft verwehrt wird.
2.5 lm Falle des Zahlungsverzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,60€ berechnet. Entstehen bei Bankeinzug Stornogebühren, sind diese vom Mitglied in tats. entstandener Höhe zu ersetzen.
3. Unbefugtes Mitbringen von Personen: Ein derartiger Verstoß berechtigt Tresor Fitness & Event GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des Mitgliedes, Schadensersatz mind. in Höhe der Gebühren für die Restlaufzeit zu leisten. Darüber hinaus gilt in diesem Falle eine Vertragsstrafe von 250,00 € als verwirkt.
4. Transponder
4.1 Ein Transponderverlust ist umgehend zu melden. Der Transponder-Chip wird dann entwertet. Für einen neucodierten Transponder werden in diesem Falle 25€ berechnet. Bei einem Defekt des Transponders durch vom Mitglied zu vertretender unsachgemäßer Nutzung, trägt dieses die Kosten der Beseitigung des Defekts und ersetzt einen eventuell durch diesen Defekt/Verlust herbeigeführten Schaden oder den Transponder. 30 Tage nach Ende der Mitgliedschaft wird automatisch 25€ für den Transponder eingezogen, sollte dieser nicht fristgerecht zurückgegeben, verschlissen oder für Weitergabe an neue Mitglieder unbrauchbar sein.
4.2 Bei Training ohne Transponder kann ein Leih-Transponder für 3€ erworben werden.
4.3 Bei 10er Karten gibt es keine Entwertung/Zutritt ohne vorliegenden Transponder.
5. Vertragsunterbrechung (gilt nicht für Monatskarten)
5.1 Mit größtmöglicher Flexibilität, kann auf Wunsch des Mitglieds, der Vertrag monatsweise ruhend gestellt werden. Die Ruhezeitpauschale beträgt 15% des gültigen Beitrags im jeweiligen Turnus. Bei Vorkasse-Zahlern wird trotzdem zum gleichen Zeitpunkt abgebucht. Das Mitglied erhält dafür eine Gutschrift, welche im nachfolgenden Jahr verrechnet werden kann.
5.2 Bei Schwangerschaft des Mitglieds kann ebenfalls ein monatsweises Ruhen des Vertrags in Anspruch genommen werden. Diese Berechtigung besteht für den Zeitraum von der Feststellung der Schwangerschaft bis drei Monate nach der Entbindung bzw. sonstigen Beendigung der Schwangerschaft. Das Mitglied bestimmt den Zeitraum der gewünschten Unterbrechung. Im Rahmen der vorbenannten Höchstdauer kommen auch Verlängerungen des geltend gemachten Ruhens in Betracht. Kosten entstehen hierbei nicht. Rückwirkend kann nichts geltend gemacht werden.
5.3 Die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Stilllegungszeit. Beispiele: a) Die reguläre Vertragslaufzeit endet zum 30.06. eines Jahres. Das Mitglied nimmt innerhalb dieser Vertragslaufzeit eine Ruhendstellung von 3 Monaten in Anspruch. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann bis zum 31.09. des Jahres.
b) Unser System bucht automatisch jede Ruhezeit mit einer Verlängerung der Laufzeit. Heißt, hat man theoretisch nur noch einen Monat Kündigungsfrist und bucht 6 Monate Ruhezeit, schließen sich 6 Monate der Mitgliedschaft an und summieren sich.
6. Haftung Die Tresor Fitness & Event GmbH haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die beim Training auftretenden Unfälle, es sei denn, dieser Unfall beruht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Sportstudio bei mutwilliger Beschädigung und Verunreinigung. Erziehungsberechtigte haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
7. Altersbeschränkung Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres ist ein Training nur in begleiten eines Erziehungsberechtigten möglich. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftl. Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
8. Datenschutz Gemäß Datenschutzgesetz ist eine gesondert ausgefertigte Datenschutzverordnung Bestandteil des Vertrages.
9. Verstöße gegen den Mitgliedsvertrag/ die Hausordnung
Verstöße gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung berechtigen die Tresor Fitness GmbH bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB zur fristlosen Kündigung des Vertrages. lm Falle der außerordentlichen Kündigung verpflichtet sich das Mitglied, die sich für die restliche Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeiträge als Mindestschadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu zahlen. Die Durchsetzung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
10. Sonstiges/ Teilnahmegebühren
10.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag ab dem Monat des Inkrafttretens der Erhöhung angepasst. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich um den sich aus der gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung resultierenden Betrag. Die monatliche Teilnahmegebühr kann bei den Mitgliedschaften der Tresor Fitness GmbH alle 12 Monate um bis zu 5,00 € aus sachlichem Grund (z.B. Kostensteigerungen) erhöht aber auch wieder gesenkt werden, um diese Kosten abzudecken.
10.2 Ausländische Mitbürger werden aufgefordert, einen Dolmetscher für Vertragsunterzeichnungen mitzubringen (bei Sprachbarriere).
10.3 Schließung im Krankheitsfall: Zum Schutz der Mitglieder behält sich das Studio vor, im Falle von Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Personals kurzfristig zu schließen bzw. auf Automatikbetrieb umstellen.
..bleib gesund, trimm dich fit!
KONTAKT INFO
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