Impressum / Datenschutz
Allgemeine
Geschäftsbedingungen V.2.0
1. Dauer der Mitgliedschaft/ Kündigung/ Pflichten
1.1 Die Mitgliedschaft ist, frühestens zum
Ende der vorderseitig angegebenen Erstlaufzeit des Vertrages, mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Sie ist nicht übertragbar.
a) Die Kündigungsfrist von 1 Monat gilt für
alle Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 6 Monaten, 1 oder 2 Jahren.
(Fitnessstudio und Gesundheitsstudio)
b) Eine Monatskarte verlängert sich bei
Stillschweigen um jeweils 1 Monat.
c) Jegliche 10er Karten (Fitness, Sauna,
Kurse) enden nach ihren 10 genutzten Einheiten. 10er Karten sind 1 Jahr gültig.
1.2 Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen. Bei nicht fristgerechter Kündigung erfolgt jeweils eine
stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um einen Monat.
1.3 Das
Mitglied benennt bei Vertragsschluss der Tresor Fitness den nächstgelegenen
Wohnsitz, unbeachtlich ist, ob es sich dabei um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz
handelt. Eine außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist von drei
Monaten zum Monatsende kann seitens des Mitglieds erklärt werden, wenn es diesen
benannten Wohnsitz aufgibt und der nächst- gelegene zukünftige Wohnsitz
mindestens 50 km vom Stadtkern Dessau-Roßlau entfernt liegt. Die Vorlage einer
Bescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes ist Voraussetzung für die
Wirksamkeit dieser Kündigung. Dabei ist die Ummeldebescheinigung der örtlichen
Meldebehörde vorzulegen. Bei Aufgabe eines ungemeldeten Wohnsitzes ist die
Meldebescheinigung der Behörde vorzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der
nächstgelegene künftige Wohnsitz fällt. Täuschungshandlungen werden
strafrechtlich verfolgt.
1.4 Anschriften-
und Namensänderungen sowie ggf. Änderung der Bankverbindung sind der Tresor
Fitness GmbH rechtzeitig bekannt zu geben. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis,
dass Verwaltungsfragen, insbesondere bei Verlust, Sperrung oder Decodierung des
Transponder-Chips, von den unter der Tel. 0340/532 923 57 zu
erreichenden Mitarbeitern geklärt werden.
2. Erbringung der Dienstleistungen: Die Dienstleistungen werden erbracht, wenn
a) die gebuchten
Leistungen von Mitgliedern genutzt werden können.
b) bei defekten
Geräten bietet das Studio adäquate Alternativen, sodass ein Mitglied nicht auf
die gebuchten Leistungen verzichten muss.
c) defekte
Sachgegenstände vom Studio zeitnah repariert werden.
d) bei
erforderlichen Reparaturen durch jeweilige Techniker/-innen besteht kein
Anspruch auf Alternativen.
2. Zahlung und Zahlungsverzug
2.1 Der
monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsersten fällig, wöchentliche
Beiträge werden regelmäßig ausgeführt. Das Mitglied erteilt der Tresor Fitness
und Event GmbH oder einem durch die GmbH beauftragten Factoring-Unternehmen die
Berechtigung monatlich per SEPA-Lastschrift-Mandat abzubuchen. Hinweis: Die
Erstattung des belasteten Betrages kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum verlangt werden. Änderungen der Bankverbindung oder Adresse
sind der Tresor Fitness und Event GmbH unverzüglich mitzuteilen. Entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Änderung Der Bankverbindung wird
die SEPA Lastschriftmandatsreferenznummer automatisch neu vergeben.
2.2 Schnupperabos mit einer Laufzeit
von 6 Monaten müssen als Vorauszahlung bezahlt werden.
2.3 Bei Mitgliedschaften mit einer
Laufzeit von 1 bis 2 Jahren besteht die Möglichkeit, den Jahresbeitrag im Voraus
(gegen Rabatt) zu zahlen .
2.4 Ist ein Mitglied mit der Zahlung
eines Monatsbeitrages in Verzug geraten, in dem z.B. ein Einzug des
Mitgliedsbeitrages nicht erfolgen kann, so wird es bis zur Begleichung der
Fehlsumme von der Benutzung der Einrichtung der Tresor Fitness GmbH
ausgeschlossen. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen in
Verzug, tritt sofort die Gesamtfälligkeit des Vertragsentgeltes, welches bis
zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlen wären ein, wobei die Zutrittsberechtigung
jedoch dauerhaft verwehrt wird.
2.5 lm Falle des Zahlungsverzugs werden
Mahnkosten in Höhe von 2,60€ berechnet. Entstehen bei Bankeinzug
Stornogebühren, sind diese vom Mitglied in tats. entstandener Höhe zu ersetzen.
3. Unbefugtes Mitbringen von
Personen: Ein derartiger Verstoß berechtigt Tresor Fitness & Event GmbH zur
fristlosen Kündigung des Vertrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des
Mitgliedes, Schadensersatz mind. in Höhe der Gebühren für die Restlaufzeit zu
leisten. Darüber hinaus gilt in diesem Falle eine Vertragsstrafe von 250,00 €
als verwirkt.
4. Transponder
4.1 Ein Transponderverlust ist umgehend zu melden. Der Transponder-Chip
wird dann entwertet. Für einen neucodierten Transponder werden in diesem Falle
25€ berechnet. Bei einem Defekt des Transponders durch vom Mitglied zu
vertretender unsachgemäßer Nutzung, trägt dieses die Kosten der Beseitigung des
Defekts und ersetzt einen eventuell durch diesen Defekt/Verlust herbeigeführten
Schaden oder den Transponder. 30 Tage nach Ende der Mitgliedschaft wird
automatisch 25€ für den Transponder eingezogen, sollte dieser nicht
fristgerecht zurückgegeben, verschlissen oder für Weitergabe an neue Mitglieder
unbrauchbar sein.
4.2 Bei Training ohne Transponder kann ein Leih-Transponder für 3€
erworben werden.
4.3 Bei 10er Karten gibt es keine Entwertung/Zutritt ohne vorliegenden
Transponder.
5. Vertragsunterbrechung (gilt nicht für
Monatskarten)
5.1 Mit größtmöglicher Flexibilität,
kann auf Wunsch des Mitglieds, der Vertrag monatsweise ruhend gestellt werden.
Die Ruhezeitpauschale beträgt 15% des gültigen Beitrags im jeweiligen Turnus.
Bei Vorkasse-Zahlern wird trotzdem zum gleichen Zeitpunkt abgebucht. Das
Mitglied erhält dafür eine Gutschrift, welche im nachfolgenden Jahr verrechnet
werden kann.
5.2 Bei Schwangerschaft des Mitglieds
kann ebenfalls ein monatsweises Ruhen des Vertrags in Anspruch genommen werden.
Diese Berechtigung besteht für den Zeitraum von der Feststellung der
Schwangerschaft bis drei Monate nach der Entbindung bzw. sonstigen Beendigung
der Schwangerschaft. Das Mitglied bestimmt den Zeitraum der gewünschten
Unterbrechung. Im Rahmen der vorbenannten Höchstdauer kommen auch
Verlängerungen des geltend gemachten Ruhens in Betracht. Kosten entstehen
hierbei nicht. Rückwirkend kann nichts geltend gemacht werden.
5.3 Die Dauer der jeweiligen
Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Stilllegungszeit. Beispiele:
a) Die reguläre Vertragslaufzeit endet zum 30.06. eines Jahres. Das Mitglied
nimmt innerhalb dieser Vertragslaufzeit eine Ruhendstellung von 3 Monaten in
Anspruch. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann bis zum 31.09. des Jahres.
b) Unser System bucht automatisch jede
Ruhezeit mit einer Verlängerung der Laufzeit. Heißt, hat man theoretisch nur
noch einen Monat Kündigungsfrist und bucht 6 Monate Ruhezeit, schließen sich 6
Monate der Mitgliedschaft an und summieren sich.
6. Haftung Die Tresor Fitness & Event GmbH
haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die beim Training auftretenden
Unfälle, es sei denn, dieser Unfall beruht auf einer vorsätzlich oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen. Das
Mitglied haftet gegenüber dem Sportstudio bei mutwilliger Beschädigung und
Verunreinigung. Erziehungsberechtigte haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht
für ihre Kinder.
7. Altersbeschränkung Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied
werden. Bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres ist ein Training nur in
begleiten eines Erziehungsberechtigten möglich. Vor Vollendung des 18.
Lebensjahres ist die schriftl. Einwilligung der Erziehungsberechtigten
erforderlich.
8. Datenschutz Gemäß Datenschutzgesetz ist
eine gesondert ausgefertigte Datenschutzverordnung Bestandteil des Vertrages.
9. Verstöße
gegen den Mitgliedsvertrag/ die Hausordnung
Verstöße
gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung berechtigen die Tresor
Fitness GmbH bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB zur
fristlosen Kündigung des Vertrages. lm Falle der außerordentlichen Kündigung
verpflichtet sich das Mitglied, die sich für die restliche Vertragsdauer
ergebenden Mitgliedsbeiträge als Mindestschadenersatz mit sofortiger Fälligkeit
zu zahlen. Die Durchsetzung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
10. Sonstiges/
Teilnahmegebühren
10.1 Mündliche Nebenabreden
sind nicht zulässig. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag ab dem
Monat des Inkrafttretens der Erhöhung angepasst. Der Mitgliedsbeitrag erhöht
sich um den sich aus der gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung resultierenden
Betrag. Die monatliche Teilnahmegebühr kann bei den Mitgliedschaften der Tresor
Fitness GmbH alle 12 Monate um bis zu 5,00 € aus sachlichem Grund (z.B.
Kostensteigerungen) erhöht aber auch wieder gesenkt werden, um diese Kosten
abzudecken.
10.2 Ausländische Mitbürger werden aufgefordert, einen Dolmetscher für
Vertragsunterzeichnungen mitzubringen (bei Sprachbarriere).
10.3 Schließung im Krankheitsfall: Zum Schutz der Mitglieder behält sich
das Studio vor, im Falle von Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen
des Personals kurzfristig zu schließen bzw. auf Automatikbetrieb umstellen.