Geschäftsbedingungen - Gesundheitszentrum Alte Staatsbank

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Geschäftsbedingungen

Onlinsales Monatskarte
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
 
1. Persönliche Nutzung des Studios und Hausordnung
 
1.1 Die Tresor Fitness & Event GmbH bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, entsprechend der jeweils gültigen Öffnungszeiten, ein eigen-bestimmtes Training, teils ohne Anwesenheit von Personal, durchzuführen.
 
1.2 Bei Beginn der Mitgliedschaft wird ein Leih-Transponder ausgegeben. Damit kann und muss bei jedem Besuch der Anlage am Terminal ein- und ausgecheckt werden. Ohne den Transponder ist ein Betreten des Studios nicht möglich. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig und wird entsprechend Punkt 1.3 geahndet. Bei Verlust ist die Tresor Fitness GmbH unverzüglich zu unterrichten. Der Transponder-Chip wird dann entwertet. Für einen neucodierten Transponder werden in diesem Falle 25€ berechnet. Bei einem Defekt des Transponders durch vom Mitglied zu vertretender unsachgemäßer Nutzung, trägt dieses die Kosten der Beseitigung des Defekts und ersetzt einen eventuell durch diesen Defekt/Verlust herbeigeführten Schaden oder den Transponder. 30 Tage nach Ende der Mitgliedschaft wird automatisch 25€ für den Transponder eingezogen, sollte dieser nicht fristgerecht zurückgegeben, verschlissen oder für Weitergabe an neue Mitglieder unbrauchbar sein.
 
1.3 Mitglieder, die Personen oder Kinder ohne Absprache mit einem Trainer in die Tresor Fitness GmbH mitbringen, handeln vertragswidrig. Dieses wird als Hausfriedensbruch gewertet und zur Anzeige gebracht. Ein derartiger Verstoß berechtigt Tresor Fitness & Event GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei gleichzeitiger Verpflichtung des Mitgliedes, Schadensersatz mind. in Höhe der Gebühren für die Restlaufzeit zu leisten. Darüber hinaus gilt in diesem Falle eine Vertragsstrafe von 250, 00 € als verwirkt.
 
1.4 Das Fitnessstudio ist ganzjährig geöffnet, wobei sich die Tresor Fitness & Event GmbH vorbehält, Sonderregelungen ohne Entschädigung (z.B. für Feiertage oder notwendige Reparaturarbeiten) zu treffen. Die Sauna kann je nach Nutzungsverhalten mit 2-3-monatiger Sommerpause betrieben werden. (Sommer 2022 wurde lediglich der Betrieb auf 2 Tage eingeschränkt, bei zu geringer Auslastung sind solche Maßnahmen auch im Winter möglich).
   
2. Dauer der Mitgliedschaft/ Kündigung
 
2.1 Die Mitgliedschaft ist, frühestens zum Ende der vorderseitig angegebenen Erstlaufzeit des Vertrages, mit einer Frist von 7 Tagen kündbar. Sie ist nicht übertragbar.
 
2.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei nicht fristgerechter Kündigung erfolgt jeweils eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um einen Monat.
 
3. Allgemeine Verhaltenspflichten
 
3.1 Wertgegenstände und Kleidungsstücke sind in den Umkleideschränken einzuschließen. Für verloren gegangene Gegenstände übernimmt die Tresor GmbH keine Haftung.
 
3.2 Es ist ausnahmslos verboten, irgendwelche Arzneimittel oder leistungssteigernde Substanzen (Anabolika), gleich in welcher Form und Beschaffenheit, in das Studio mitzubringen. Dieses Verbot erfasst nicht die persönliche Einnahme von Arzneimitteln auf Grund ärztlicher Verordnung. Es wird in keiner Weise geduldet, dass verbotene Arzneimittel und sonstige oben umschriebene Substanzen in dem Studio entgeltlich oder unentgeltlich angeboten, vermittelt, vertrieben oder in sonstiger Weise anderen zugänglich gemacht werden.
 
3.3 Anschriften- und Namensänderungen sowie ggf. Änderung der Bankverbindung sind der Tresor Fitness GmbH rechtzeitig bekannt zu geben. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Verwaltungsfragen, insbesondere bei Verlust, Sperrung oder Decodierung des Transponder-Chips, von den unter der Tel. 0340/532 923 57 zu erreichenden Mitarbeitern geklärt werden.
 
4. Die Nutzung des Trainings- und Kursbereiches ist wie folgt geregelt:
   
4.1 Die Trainingsräume dürfen nur mit geeigneter Sportbekleidung (entsprechend der Hausordnung) und geschlossenen festen Sportschuhen mit möglichst flacher Sohle, die nur im Innenraum benutzt werden, betreten werden. Zuwiderhandlungen können abgemahnt werden.
 
4.2 Schmuck darf während des Trainings wegen der Verletzungsgefahr nicht getragen werden.
 
4.3 Beim Training ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich ein Handtuch auf die Polster der Geräte zu legen. Ansonsten kann das Training nicht aufgenommen werden.
 
4.4 Bitte reinigen Sie die Griffe der Geräte nach Gebrauch mit Desinfektions-Spray und Papier.
 
4.5 Während der Übungsausführung und während des gesamten Trainings sind die Füße nicht auf die Polster der Geräte zu stellen (ausgenommen die dafür vorgesehenen).
 
4.6 Die Gewichte und Hantelstangen sind nach dem Trainingsvorgang in die dafür vorgesehen Ständer und Ablagen komplett zurückzulegen. Das heißt, dass sich nach der Benutzung keine Scheiben mehr auf den Geräten und Hanteln befinden dürfen. Freihanteln und Hantelscheiben sind nur auf den dazu gekennzeichneten, gummierten Flächen zu benutzen und dürfen nicht auf die Bänke und Polster der Geräte gelegt werden. Hantelscheiben dürfen nicht an Geräte angestellt werden, um Lackschäden zu vermeiden. Ebenfalls ist es unzulässig, Hantelscheiben und Kurzhanteln als Zusatzgewichte an die Maschinen zu hängen oder diese als Zusatzgewichte an Gürteln oder Ketten zu verwenden. Es dürfen an allen Geräten und Hanteln keine Zughilfen aus Metall benutzt werden.
 
4.7 Die Kurse finden nach Maßgabe des aktuellen Kursplanes und Mindestteilnehmerzahl (4) statt. Alle Geräte (Räder, Bretter, Hanteln, Matten, Tubes u.ä. Zubehör) sind erst nach Aufforderung durch den Kursleiter für den Kursbetrieb freigegeben.
 
5.Duschen/Nassbereich
 
Bitte den Nassbereich und Saunavorräume nur mit Badeschuhen betreten. Bitte unterlassen Sie aus hygienischen Gründen das Rasieren und das Färben/Tönen von Haaren.
 
6. Anweisungen des Personals
 
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
 
7. Speisen und Getränke
 
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur im Aufenthaltsbereich zulässig. Ausgenommen sind tropfsichere Kunststoff-Trinkflaschen.
 
8. Zahlung und Zahlungsverzug
 
8.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Monatsersten fällig, wöchentliche Beiträge werden regelmäßig ausgeführt. Das Mitglied erteilt der Tresor Fitness und Event GmbH oder einem durch die GmbH beauftragten Factoring-Unternehmen die Berechtigung monatlich per SEPA-Lastschrift-Mandat abzubuchen. Hinweis: Die Erstattung des belasteten Betrages kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum verlangt werden. Änderungen der Bankverbindung oder Adresse sind der Tresor Fitness und Event GmbH unverzüglich mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei Änderung Der Bankverbindung wird die SEPA Lastschriftmandatsreferenznummer automatisch neu vergeben.
 
8.2 Ist ein Mitglied mit der Zahlung eines Monatsbeitrages in Verzug geraten, in dem z.B. ein Einzug des Mitgliedsbeitrages nicht erfolgen kann, so wird es bis zur Begleichung der Fehlsumme von der Benutzung der Einrichtung der Tresor Fitness GmbH ausgeschlossen. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen in Verzug, tritt sofort die die Gesamtfälligkeit des Vertragsentgeltes, welches bis zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlen wäre, ein.
 
8.3 lm Falle des Zahlungsverzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,60€ berechnet. Entstehen bei Bankeinzug Stornogebühren, sind diese vom Mitglied in tats. entst. Höhe zu ersetzen.
 
09. Haftung
 
Die Tresor Fitness & Event GmbH haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für die beim Training auftretenden Unfälle, es sei denn, dieser Unfall beruht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Sportstudio bei mutwilliger Beschädigung und Verunreinigung. Erziehungsberechtigte haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
 
10. Parken
 
Parkmöglichkeiten sind auf dem Hof durch ein Hochsicherheitstor abgetrennt vorhanden. Zum Schutz der Mieter und Gäste ist dieses Tor verschlossen. Ein Transponder kann gegen eine Kaution von 50€ ausgegeben werden. Es wird keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder etc. übernommen. Die Parkzeiten sind nur während des Trainings erlaubt. Verstöße werden geahndet.
 
Fahrräder können auch in den vorhandenen Ständern (links am Eingang) und Anlehnbügeln (Frontseite Gebäude) abgestellt werden.
 
11. Verstöße gegen den Mitgliedsvertrag/ die Hausordnung
 
11.1 Vertragsbestandteil ist die gesondert ausgefertigte und verbindliche Hausordnung. Diese wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Deren Anerkennung ist vor Trainingsbeginn durch Unterschrift zu bestätigen. Gleichzeitig bestätigt das Mitglied damit den Empfang eines persönlichen Exemplars.
 
11.2 Verstöße gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung berechtigen die Tresor Fitness GmbH bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Ein wichtiger Grund zum Ausspruch der Kündigung liegt regelmäßig schon bei erstmaligem Verstoß gegen das Verbot unter 1.3 vor. lm Falle der außerordentlichen Kündigung verpflichtet sich das Mitglied, die sich für die restliche Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeiträge als Mindestschadenersatz mit sofortiger Fälligkeit zu zahlen. Die Durchsetzung darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ergibt sich der Kündigungsgrund aus dem Verstoß gegen das Verbot aus 1.3, gilt weiterhin eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00€ als verwirkt.
   
12. Altersbeschränkung
 
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres ist ein Training nur in begleiten eines Erziehungsberechtigten möglich. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftl. Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
   
13. Datenschutz
 
Gemäß Datenschutzgesetz ist eine gesondert ausgefertigte Datenschutzverordnung Bestandteil des Vertrages.
 
14. Sonstiges/ Teilnahmegebühren Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird der Beitrag ab dem Monat des Inkrafttretens der Erhöhung angepasst. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich um den sich aus der gesetzlichen Mehrwertsteuererhöhung resultierenden Betrag. Der Betreiber behält sich eine zeitliche Limitierung vor.

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